Revisionsstelle / Wirtschaftsprüfung
Welche Firma braucht eine Revisionsstelle?
In der Schweiz gibt es zwei Revisionsstandards, die ordentliche Revision (Vollrevision mit positiver Abnahmeempfehlung) und die eingeschränkte Revision (weniger Prüfungsumfang). Firmen welche 2 von 3 der nachfolgenden Grenzwerte in zwei nachfolgenden Geschäftsjahren von 20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen überschreiten, müssen eine ordentliche Revision durchführen lassen. Firmen welche diese Grenzwerte nicht erreichen, können eine eingeschränkte Revision durchführen.
Kriterien für eine ordentliche Revision?
Unternehmungen welche keine gesetzliche Revision durchführen müssen, können eine freiwillige Revision (Review) im Auftragsrecht durchführen lassen. Ein freiwilliger Review kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll
Wirtschaftsprüfung & Revision
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