Revisionsstelle / Wirtschaftsprüfung

Welche Firma braucht eine Revisionsstelle?

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Alle juristischen Personen (AG, GmbH, Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen) in der Schweiz sind grundsätzlich revisionspflichtig. Das heisst, die Jahresrechnung muss durch eine zugelassene Revisionsfirma (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geprüft werden. Die Revisionsfirma erstellt einen schriftlichen Bericht (Revisionsstellenbericht) zu Handen der Generalversammlung. Der Revisionsbericht gibt u.a Auskunft ob die Buchhaltung den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen entspricht.
Kleinunternehmen, mit weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (1000 % Stellenprozent) können auf eine gesetzliche Revision verzichten. (Opting-out).

In der Schweiz gibt es zwei Revisionsstandards, die ordentliche Revision (Vollrevision mit positiver Abnahmeempfehlung) und die eingeschränkte Revision (weniger Prüfungsumfang). Firmen welche 2 von 3 der nachfolgenden Grenzwerte in zwei nachfolgenden Geschäftsjahren von 20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen überschreiten, müssen eine ordentliche Revision durchführen lassen. Firmen welche diese Grenzwerte nicht erreichen, können eine eingeschränkte Revision durchführen.

Kriterien für eine ordentliche Revision?

Eine Firma muss sich auch einer ordentlichen Revision unterziehen, wenn sie zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet ist oder wenn diese Revisionsart von Aktionären, die gemeinsam mindestens 10% des Aktienkapitals halten, gefordert wird (Opting-up). Eine ordentliche Prüfung der Jahresrechnung kann auch in den Statuten vorgesehen sein oder von der Generalversammlung beschlossen werden.

Unternehmungen welche keine gesetzliche Revision durchführen müssen, können eine freiwillige Revision (Review) im Auftragsrecht durchführen lassen. Ein freiwilliger Review kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll

Wirtschaftsprüfung & Revision

Die Revisionsstelle überprüft, ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorgaben gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) oder einem anerkannten Rechnungslegungsstandard entspricht. Nebst der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung der Jahresrechnung kann die Revisionsstelle wertvolle Hinweise und Erkenntnisse für Ihr Unternehmen liefern.

Alle Leistungen im Überblick

  • Prüfung von Aktiengesellschaften und GmbH’s

  • Prüfung von Vereinen und Stiftungen

  • eingeschränkte Revisionen

  • Prüfung nach Auftrag (Review)

  • Gründungsprüfungen

  • Prüfung bei Umwandlungen

  • Prüfung nach Fusionsgesetz, Fusionen, Spaltungen

  • Prüfung von Kapitalerhöhungen

  • Prüfung von Kapitalherabsetzungen

  • Prüfung von Zwischenbilanzen

  • Prüfungen bei vorzeitigen Liquidationen

  • Bewertungsgutachten, Gutachten,

  • andere auftragsmässige Finanzprüfungen, Prüfung von Finanzzahlen

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