Revisionsstelle / Wirtschaftsprüfung
Welche Firma braucht eine Revisionsstelle?
Alle juristischen Personen (AG, GmbH, Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen) in der Schweiz sind grundsätzlich revisionspflichtig. Das heisst, die Jahresrechnung muss durch eine zugelassene Revisionsfirma (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geprüft werden. Die Revisionsfirma erstellt einen schriftlichen Bericht (Revisionsstellenbericht) zu Handen der Generalversammlung. Der Revisionsbericht gibt u.a Auskunft ob die Buchhaltung den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen entspricht.