Willensvollstreckung

Willensvollstreckung

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Das Wort «Vollstrecker» ruft selten positive Assoziationen hervor. Dabei kann der Willensvollstrecker für die Erben eine wichtige Aufgabe wahrnehmen und dazu beitragen, dass der Nachlass einvernehmlich geteilt werden kann.
Hinterlässt die verstorbene Person mehrere Erben, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft. Das Nachlassvermögen steht im Gesamteigentum der Erben. Das bedeutet, dass keiner der Erben alleine über die Vermögenswerte verfügen kann. Entscheidungen können nur einstimmig gefällt werden. Dadurch ist die Entscheidungsbildung oft aufwendig und es kann – je nach Sachlage – schwierig sein, einen Konsens zu finden. Auch wenn Vermächtnisse ausgerichtet werden sollen, der Erblasser bestimmte Anordnungen getroffen oder Teilungsvorschriften erlassen hat, kann Unterstützung durch einen Willensvollstrecker hilfreich sein.
Der Willensvollstrecker gewährleistet, dass der Wille des Erblassers korrekt umgesetzt wird. Die Erben müssen sich in der schwierigen Zeit der Trauer nicht mit administrativen Aufgaben befassen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

In welchen Fällen ist die Einsetzung eines Willensvollstreckers zu empfehlen?

  • Eigentum von Unternehmen
  • Grosse Vermögen
  • Bestehen von umfangreichen Anordnungen des Erblassers
  • Komplexe Verhältnisse (Immobilienbesitz, Vermögenswerte im Ausland)
  • Viele Erben, Erben im Ausland
  • Wenn Erbstreitigkeiten zu erwarten sind

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